Ansprüche durchsetzen: Ihr Spezialist für Bauverträge
Im Bauwesen liegt üblicherweise während der Bauabwicklung ein einseitiges Anordnungsrecht seitens des Auftraggebers zur Änderung des Bauentwurfs oder von nicht vereinbarten Leistungen vor. Die sich daraus ergebenden gegenseitigen Ansprüche sowie Ansprüche aus gestörtem Bauablauf führen häufig zu Differenzen zwischen den Vertragsparteien.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen kompetent und zielgerichtet. Besonderes Augenmerk legen wir hier auf die konkrete Herleitung der jeweiligen Anspruchsbegründung und in Abhängigkeit derer auf der darauf basierenden Berechnungsmethodik Ihrer monetären Ansprüche.